ABC-MIET-WC - AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Vermiet- und Servicegeschäfte der ABC MIET WC GmbH & Co.KG
(nachfolgend auch ABC MIET WC genannt)
§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich
1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil für alle Verträge, die die ABC MIET WC mit Verbrauchern gemäß § 13 BGB und Unternehmern gemäß § 14 BGB (nachfolgend einheitlich als „Kunde“ bezeichnet) über die von ihr angebotenen Mietgegenstände sowie Serviceleistungen schließt. Sie gelten auch für künftige Verträge zwischen ABC MIET WC und dem Kunden, ohne dass ABC MIET WC in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen muss.
2) Individuelle Vereinbarungen zwischen ABC MIET WC und dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB.
3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als ABC MIET WC ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsschluss
1) Angebote der ABC MIET WC sind freibleibend und unverbindlich. Angaben über den Mietgegenstand in Werbeunterlagen, Abbildungen, Verzeichnissen oder sonstigen Unterlagen sowie Angaben über technische Leistungen sind ungefähre Angaben. Sie werden nur bei schriftlicher Bestätigung durch ABC MIET WC Vertragsbestandteil.
2) ABC MIET WC behält sich ausdrücklich die Vermietung eines anderen als den angebotenen Mietgegenstand vor, sofern der Mietgegenstand für den durch den Kunden beabsichtigten Gebrauch in vergleichbarer Weise geeignet und dem Kunden zumutbar ist.
3) Die Anmietung durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. ABC MIET WC wird den Zugang des Angebotes unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt keine verbindliche Annahme des Angebotes dar. Sie kann mit einer Annahmeerklärung verbunden werden.
§ 3 Behördliche Genehmigungen
Der Kunde ist verpflichtet, die zur rechtmäßigen Benutzung der ihm überlassenen Mietgegenstände erforderlichen behördlichen Genehmigungen (insbesondere Sondernutzungserlaubnis im Sinne des Straßen- und Wegerechts) einzuholen. Dies gilt auch für den Fall, dass die Einholung etwaiger Genehmigungen erst zu einem späteren Zeitpunkt nach der Überlassung des Mietgegenstandes erforderlich werden sollte. Der Kunde verpflichtet sich ferner, die ABC MIET WC gegen etwaige Ansprüche Dritter freizustellen, welche aus der Nutzung des Mietgegenstandes durch den Kunden resultieren.
§ 4 Umgang mit dem Mietgegenstand
Der Kunde verpflichtet sich, die Mietgegenstände schonend zu gebrauchen. Die ABC MIET WC ist berechtigt, die Mietgegenstände jederzeit zu besichtigen und erforderlichenfalls Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten durchzuführen bzw. durch Dritte durchführen zu lassen. Die Reparaturkosten im Falle eines schlechten Umgangs mit dem Mietgegenstand werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
§ 5 Sicherungsvorkehrungen, Verkehrssicherungspflicht
1) Der Kunde verpflichtet sich, für den gesamten Mietzeitraum geeignete Sicherheitsvorkehrungen bezüglich des Mietgegenstandes gegen Zerstörung, Beschädigung, Diebstahl und sonstigen Untergang sowie gegen höhere Gewalt (insbesondere Natur- und Witterungseinflüsse) zu treffen. Im Falle des Eintretens eines dieser Ereignisse hat der Kunde ABC MIET WC unverzüglich und auch dann zu unterrichten, wenn er das Ereignis nicht zu vertreten hat.
2) ABC MIET WC überträgt dem Kunden sämtliche, im Zusammenhang mit dem Mietgegenstand bestehenden Verkehrssicherungspflichten. Der Kunde nimmt die Übertragung dieser Verkehrssicherungspflichten hiermit an. Für aus der Verletzung dieser Verkehrssicherungspflichten entstandenen Schäden an Rechtsgütern Dritter haftet ausschließlich der Kunde. Sollte die ABC MIET WC von Dritten wegen der Verletzung unmittelbar in Anspruch genommen werden, stellt der Kunde die ABC MIET WC diesbezüglich in voller Höhe frei. Zum Zwecke einer direkten Auseinandersetzung mit dem betroffenen Dritten berechtigt der Kunde die ABC MIET WC dazu, seine Kontaktdaten an den Dritten herauszugeben.
§ 6 Standort, Gebrauchsüberlassung
1) Der Kunde ist verpflichtet, den Mietgegenstand für die gesamte Vertragsdauer an dem vereinbarten Standort aufzustellen. Die Verbringung an einen anderen Ort als den vereinbarten Standort bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die ABC MIET WC.
2) Der Kunde ist nicht berechtigt, den Mietgegenstand ohne vorherige schriftliche Zustimmung der ABC MIET WC an Dritte zu überlassen.
§ 7 An- und Rücktransport, Entsorgungsservice
1) Für den Fall des An- bzw. Rücktransportes des Mietgegenstandes durch die ABC MIET WC oder ihren Erfüllungsgehilfen sichert der Kunde die Anfahrbarkeit mit einem Kraftfahrzeug und die Eignung des Untergrundes zum Abstellen des Mietgegenstandes zu. Der Kunde ist verpflichtet, der ABC MIET WC sämtliche Schäden, welche der ABC MIET WC oder ihren Erfüllungsgehilfen durch eine fehlerhafte Zusicherung oder eine unerlaubte Verbringung des Mietgegenstandes durch den Kunden entstehen, zu erstatten.
2) Für den Fall des An- bzw. Rücktransportes durch den Kunden oder seinen Erfüllungsgehilfen ist der Kunde verpflichtet, den jeweiligen Transport fachgerecht durchzuführen oder durchführen zu lassen.
3) Ist der Antransport durch die ABC MIET WC oder ihren Erfüllungsgehilfen vereinbart, so gerät der Kunde bei fehlender Mitteilung des Lieferortes gegenüber der ABC MIET WC durch die Meldung ihrer Transportbereitschaft in Annahmeverzug. Dasselbe gilt im Rahmen des Rücktransportes, wenn der Mietgegenstand entgegen der Bestimmung des § 6 (1) ohne vorherige schriftliche Zustimmung der ABC MIET WC an einen anderen Ort als den vereinbarten Standort verbracht wird und der tatsächliche Standort des Mietgegenstandes der ABC MIET WC zum Zeitpunkt des Rücktransportes nicht schriftlich mitgeteilt worden war.
4) Ist ein Rücktransport durch die ABC MIET WC oder ihren Erfüllungsgehilfen vereinbart worden, so erfolgt der Rücktransport binnen 14 Tagen nach Vertragsbeendigung.
5) Der Kunde ist im Falle der Toilettenvermietung verpflichtet, den Zugang zu den Toilettenkabinen bis auf 5m für LKW-Fahrzeuge befahrbar zu halten oder die Toilettenkabinen bis auf 4m an das Servicefahrzeug zu verbringen, um einen Entsorgungsservice durch die ABC MIET WC zu ermöglichen. Der Entsorgungsservice wird vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung einmal pro Woche durchgeführt, wobei der Zeitpunkt der Durchführung durch die ABC MIET WC gegenüber dem Kunden bekanntgegeben wird. Die Kosten für die Ladung, den Transport und den Entsorgungsservice trägt der Kunde. Sollte der Entsorgungsservice aufgrund eines Umstandes nicht durchführbar sein, welcher auf den Pflichtenkreis des Kunden zurückzuführen ist, gilt dieser als erbracht. Etwaige Beanstandungen des Entsorgungsservices sind unverzüglich gegenüber der ABC MIET WC anzuzeigen.
6) Haben die Parteien den An- bzw. Rücktransport oder den Entsorgungsservice durch die ABC MIET WC vereinbart, ist der Kunde zur Tragung der hieraus entstehenden Kosten verpflichtet.
§ 8 Reinigungsservice und sonstige Dienstleistungen
1) Gegenstand der von ABC MIET WC geschuldeten Leistungen ist das in der Auftragsbestätigung enthaltene Leistungsverzeichnis von ABC MIET WC. Über das Leistungsverzeichnis hinausgehende Dienstleistungen, auch solche, die aus fachlichem Ermessen der ABC MIET WC notwendig sind, werden gesondert berechnet.
2) Die Gestellung von notwendigen Maschinen, Geräten und Reinigungs- und Pflegemitteln erfolgt durch die ABC MIET WC.
§ 9 Rügepflicht und Mängelhaftung
1) Der Kunde ist verpflichtet, den Mietgegenstand unverzüglich auf Mangelfreiheit und Betriebsbereitschaft zu prüfen und erforderlichenfalls zu rügen. Erfolgt gegenüber der ABC MIET WC keine unverzügliche Rüge des Kunden, so gilt der Mietgegenstand als mangelfrei und betriebsbereit.
2) Der Kunde ist ferner zur unverzüglichen Mangelanzeige verpflichtet, soweit während der Mietzeit Mietmängel auftreten. Während der Mietzeit auftretende Mängel, welche vom Kunden zu vertreten sind, werden auf seine Kosten beseitigt. Ein Minderungsrecht des Kunden für von ihm zu vertretende nachträgliche Mietmängel ist ausgeschlossen.
3) Dem Kunden ist bekannt, dass bei Toilettenvermietungen mit Wassertank das Wasser keine Trinkwasserqualität hat. Die ABC MIET WC haftet nicht für Verunreinigungen des Wassers nach Anlieferung. Die vorstehenden Sätze gelten auch für nachträgliche Wasserwechsel.
§ 10 Haftungsbeschränkungen
(1) Die ABC MIET WC haftet außerhalb des Anwendungsbereiches des § 10 (2) gleich aus welchem Rechtsgrund nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
(2) Die ABC MIET WC haftet nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht.
(3) Bei Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten und im Falle grober Fahrlässigkeit im Rahmen des § 10 (1) ist der Schadensersatzanspruch auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden beschränkt. Ein solcher Schadensersatzanspruch ist im Falle von Vermögensschäden auf 150.000,00 Euro und im Falle von Bearbeitungsschäden auf 10.000,00 Euro beschränkt.
(4) Soweit es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer gemäß § 14 BGB handelt, ist dieser zum Abschluss einer Versicherung des Mietgegenstandes gegen Feuer, Einbruch, Vandalismus und Diebstahl zu versichern. Der Abschluss der Versicherung ist der ABC MIET WC schriftlich nachzuweisen.
§ 11 Vertragsdauer
(1) Vertragsbeginn ist der zwischen den Parteien vereinbarte Termin. Ausnahmsweise fällt der Vertragsbeginn auf den Zeitpunkt des Antransportes, wenn vereinbart ist, dass dieser durch die ABC MIET WC oder ihren Erfüllungsgehilfen durchgeführt werden soll und die Verspätung des Antransportes auf Umstände zurückzuführen ist, welche die ABC MIET WC zu vertreten hat.
(2) Im Falle der Toilettenvermietung beträgt die Mindestvertragsdauer 3 Wochen, soweit nicht schriftlich eine kürzere Dauer bestimmt worden ist.
§ 12 Rückgabe des Mietgegenstandes
(1) Der Kunde ist bei Vertragsbeendigung verpflichtet, den Mietgegenstand einschließlich des Zubehörs in ordnungsgemäßem und gesäubertem Zustand zurückzugeben. Gegenstände, die nicht von der ABC MIET WC bei Vertragsbeginn mitüberlassen worden sind, sind vor der Rückgabe aus dem Mietgegenstand auf eigene Kosten des Kunden zu entfernen. Unterlässt der Kunde diese Pflicht, ist die ABC zur Entsorgung dieser Gegenstände auf Kosten des Kunden berechtigt.
(2) Im Falle der Toilettenvermietung ist die Rückgabe in benutztem Zustand gestattet.
(3) Der Kunde haftet für eine Wartungsbedürftigkeit und Beschädigungen des Mietgegenstandes, welche durch die ABC MIET WC bei der Rückgabe festgestellt werden. Dasselbe gilt mit Ausnahme der Toilettenvermietung für Verschmutzungen des Mietgegenstandes. Die vorgenannten Sätze gelten nicht, wenn die die Wartungsbedürftigkeit, Beschädigungen oder Verschmutzungen nicht innerhalb des Vertragszeitraumes entstanden sind.
(3) Wird der Mietgegenstand der ABC MIET WC im Falle des Rücktransportes durch den Kunden oder seinen Erfüllungsgehilfen verspätet zurückgegeben, so kann die ABC MIET WC für die Dauer der Vorenthaltung des Mietgegenstandes als Entschädigung die vereinbarte Miete verlangen. Dasselbe gilt für den Fall, dass der Rücktransport durch die ABC MIET WC oder ihren Erfüllungsgehilfen vereinbart ist und der Rücktransport des Mietgegenstandes wegen eines vom Kunden zu vertretenden Umstandes nicht rechtzeitig durchgeführt werden kann.
(4) Im Falle des Rücktransportes durch den Kunden oder seinen Erfüllungsgehilfen obliegt ihm der Nachweis der rechtzeitigen und vertragsmäßigen Rückgabe.
§ 13 Miete, Zahlungsbedingungen, Verzug
(1) Rechnungen der ABC MIET WC sind sofort und ohne Abzug zahlbar.
(2) Im Falle der Toilettenvermietung erfolgt die Abrechnung regelmäßig vierwöchentlich nachträglich zum Monatsende, bzw. unmittelbar nach Beendigung der vereinbarten Mietlaufzeit. Die Mindestmietzeit beträgt bei Unternehmern 15 Werktage und bei natürlichen Personen 20 Werktage. Jede angefangene Woche wird als volle Woche abgerechnet.
(3) Eine Aufrechnung des Kunden mit Gegenansprüchen ist nur gestattet, wenn die Gegenansprüche unstreitig oder rechtskräftig festgestellt worden sind. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist ausgeschlossen, wenn der Gegenanspruch nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
(4) Der Kunde kommt durch die erste Mahnung der ABC MIET WC in Verzug, soweit eine Mahnung nicht entbehrlich ist. Im Falle des Verzuges beträgt der Verzugszinssatz 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Ist ein Verbraucher an dem jeweiligen Rechtsgeschäft nicht beteiligt, beträgt der Verzugszinssatz 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
(5) Für jede Mahnung wird eine Verwaltungsgebühr von 5,00 Euro vereinbart. Dem Kunden steht es frei, einen geringeren Verwaltungsaufwand nachzuweisen.
(6) Die ABC MIET WC ist berechtigt, sämtliche dem Kunden überlassene Gegenstände eigenmächtig in Besitz zu nehmen, wenn der Kunde sich seit mehr als 8 Tagen seit der Inbesitznahme im Verzug befindet. Dasselbe gilt für im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden. Der Kunde ist verpflichtet, der ABC MIET WC die durch die Inbesitznahme entstandenen Kosten zu ersetzen.
(7) Ferner steht der ABC MIET WC im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden ein Zurückbehaltungsrecht bezüglich ihrer eigenen Vertragspflichten zu. Dieses Zurückbehaltungsrecht besteht insbesondere im Hinblick auf sämtliche Entsorgungsleistungen sowie den Reinigungsservice und die sonstigen Dienstleistungen. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, eine fachgerechte Entsorgung und Reinigung gemäß den getroffenen Vereinbarungen durchzuführen bzw. durchführen zu lassen. Bei nicht oder nicht fachgerecht durchgeführter Entsorgung oder Reinigung haftet der Kunde gegenüber der ABC MIET WC, es sei denn, dass diese durch die ABC MIET WC durchgeführt worden ist.
(7) Weitergehende Ansprüche der ABC MIET WC für den Fall des Zahlungsverzuges des Kunden bleiben unberührt.
§ 14 Kündigung
Die Kündigungsmöglichkeiten richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
§ 15 Rechtswahl
Auf den Vertrag zwischen dem Kunden und der ABC MIET WC findet deutsches Recht Anwendung. Hiervon ausgenommen sind im Falle des Vertragsschlusses mit einem Verbraucher die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften desjenigen Staates, in welchem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
§ 16 Erfüllungsort, Gerichtsstand
(1) Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen beider Parteien aus diesem Vertrag ist der Sitz der ABC MIET WC, soweit nichts anderes bestimmt oder aus den Umständen, insbesondere der Natur der Verpflichtung, zu entnehmen ist.
(2) Ist der Kunde Unternehmer, so sind für sämtliche im Zusammenhang mit diesem Vertrag stehenden Streitigkeiten ausschließlich die Gerichte am Sitz der ABC MIET WC zuständig. Die ABC MIET WC ist berechtigt, Ansprüche gegen Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand geltend zu machen.